Quadratisch. Praktisch. Krieg! Schoko-Hersteller Ritter Sport will seine quadratische Form schützen. Konkurrent Milka versucht diesen Markenschutz zu knacken – vor Gericht!
Seit 10 Jahren tobt ein Kampf unter den Schokoherstellern. Die große Frage: Darf nur Ritter Sport seine Schokolade in Quadrat-Form verpacken – oder dürfen das auch andere?!
Seit rund 50 Jahren ist bei Ritter Sport die Schokolade quadratisch abgepackt. Clara Ritter hatte bereits 1932 die Idee: „Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjacketttasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel.“ Der Name Ritter Sport war geboren – mit ihrem Mann Alfred Eugen Ritter gründete sie das Unternehmen.
Das Quadrat war der Firma Alfred Ritter GmbH & Co. KG so wichtig, dass sie es haben schützen lassen – die charakteristische Form ist seit den 90ern als Marke eingetragen. Geschützt wurde damals eine Art Blanko-Verpackung, neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
▶︎ Milka will das ändern! Seit 10 Jahren versuchen sie, den Markenschutz aufheben zu lassen.
An diesem Donnerstag landet der „Schokoladen-Krieg“ schon zum zweiten Mal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Bei besonderen Verpackungen sprechen Experten von einer dreidimensionalen Marke. Über 4900 solcher Marken sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München registriert. Das ist vergleichsweise wenig: 821 000 andere Einträge, die dort registriert sind, haben keine besondere Verpackung gesichert.
▶︎ Wer hat’s noch: Ferrero hat sich die Milchschnitte schützen lassen und die Rocher-Kugel (verpackt und unverpackt), Lindt seinen Goldhasen.
Aber: Die Voraussetzungen für die Eintragung einer dreidimensionalen Marke seien sehr hoch, sagt DPMA-Sprecher Til Huber. Inhaber hätten viele Rechte dadurch! Die Prüfer im Markenamt versuchen deshalb besonders darauf zu achten, Monopole zu vermeiden.
Huber: „Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn wir eine Form schützen, die auch andere Anbieter der Waren benötigen.“ Vereinfacht gesagt: Eine schützbare Form muss SO anders sein, dass sie tatsächlich als Marke empfunden wird.
Darüber zerbrechen sich Gerichte schon seit Jahren den Kopf! Die Chronologie des irren Rechtsstreits:
▶︎ 2010 beantragt der Milka-Konzern Kraft Foods (heute Mondelez) beim DPMA, die beiden eingetragenen Marken zu löschen. 2016 ordnet das Bundespatentgericht dies an. Denn: Für die Richter sei die Quadratform ein Vorteil gegenüber der rechteckig-länglichen Konkurrenz, den Ritter nicht für sich allein beanspruchen könne.
▶︎ Das sieht der BGH 2017 anders: Zentrale Frage müsse sein, ob die quadratische Form für den Gebrauch von Schokolade typisch sei. Es komme also in allererster Linie auf den Geschmack und die Zutaten an. Ob sich die Schokolade in die Jacke stecken lässt, halten sie für nebensächlich.
▶︎ Die Patentrichter müssen also 2018 noch einmal entscheiden, diesmal gewinnt Ritter Sport. Aber der Fall landet wieder in Karlsruhe.
▶︎ Dort geht es um ein anderes Kriterium. Denn auch ein Zeichen, das einzig aus einer Form besteht, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“, genießt keinen Markenschutz. Einen solchen Wert habe das Quadrat gerade wegen seiner Schlichtheit, meint Milka. Die Grundform müsse deshalb auch der Konkurrenz zur Verfügung stehen.
▶︎ Das Patentgericht urteilt aber anders: Ein Quadrat sei „nichts anderes (…) als ein spezielles Rechteck“. Zumindest könne der Unterschied „keinen relevanten künstlerischen oder gestalterischen Wert und keine wesentliche Andersartigkeit der Warenform begründen“.
▶︎ Das heißt: Ritter Sport würde in diesem Falle seinen Markenschutz behalten. Entscheidend wird aber das Urteil des Bundesgerichtshofs sein. Ob es gleich am Donnerstag verkündet wird, ist offen.