Die Polizei hat auf dem Privatgrundstück eines Soldaten des Kommandos Spezialkräfte Waffen gefunden. Die Verteidigungsministerin sieht einen extremistischen Hintergrund.
Die sächsische Polizei hat bei einem Elitesoldaten der Bundeswehr ein Versteck mit Waffen, Munition und Sprengstoff sichergestellt. Die Razzia auf dem Privatgelände des Mannes, der dem Kommando Spezialkräfte (KSK) angehört, erfolgte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nach einem Hinweis des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt im Fall des KSK-Soldaten die Ermittlungen. Es habe Durchsuchungsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz gegeben, teilte sie mit. Beamte der Soko Rex des Landeskriminalamtes Sachsen – die Abteilung bekämpft Rechtsextremismus –, der Polizeidirektion Leipzig sowie der Bereitschaftspolizei Sachsen hätten “das Wohnobjekt eines 45-jährigen deutschen Tatverdächtigen im Landkreis Nordsachsen” durchsucht.
“Bei der Durchsuchung wurde umfangreiches Beweismaterial aufgefunden”, hieß es. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel und die weiteren Ermittlungen dauerten demnach an. Im KSK gab es in den vergangenen Jahren mehrere rechtsextremistische Vorkommnisse.
400 neue Dienstposten beim MAD
“Für mich ist klar: Niemand, der in radikaler Art und Weise in unseren Streitkräften auffällt, hat in der Bundeswehr Platz”, sagte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer in einer ersten Reaktion. Sie erwähnte auch eine “weitere Ermittlung möglicher Netzwerke”. Jedem Fall werde “mit Härte und Konsequenz” nachgegangen.
“Deshalb begrüße ich diesen Ermittlungserfolg des MAD und der Behörden in Sachsen außerordentlich. Die enge Zusammenarbeit hat sich bewährt und wird zur Bekämpfung von Extremismus in der Bundeswehr fortgesetzt”, sagte die CDU-Chefin. “Gegen den verdächtigen Soldaten, der schon länger im Fokus des MAD stand, werden wir disziplinarische Ermittlungen einleiten. Er wird keine Uniform mehr tragen und auch keine Liegenschaft der Bundeswehr mehr betreten dürfen.”