Der AfD-Landesverband Thüringen wird von der Landesbehörde für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Es gebe Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Björn Höcke, Vorsitzender der AfD Thüringen, wurde vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist benannt. Sein Landesverband wurde nun von der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen zum Verdachtsfall erklärt. Nach den Ausschreitungen in Chemnitz und der Verfassungsschutzberichte 2017 und 2018 hatte der Präsident des Thüringer Amts für Verfassungsschutz Stephan J. Kramer den Landesverband zum Prüffall erklärt. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen.
Für die Einstufung als Verdachtsfall liegen laut dem Landesamt mehrere Gründe vor:
- Die AfD Thüringen erfülle das Kriterium der “pauschalen Verächtlichmachung von Migranten und deren ungerechtfertigte Schlechterstellung”
- Mit der Menschenwürde sei die Gleichsetzung eines “ethnisch-kulturellen Volksbegriffs mit dem Staatsvolk” durch die AfD unvereinbar
- Die AfD strebe die Beschränkung der Religionsfreiheit durch “De-Islamisierung” an
- Es gebe personelle Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen
Aufgrund dieser Erkenntnisse lägen “hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung” vor, die einen Beobachtungsauftrag der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen in Form eines Verdachtsfalls eröffneten. Der völkisch-nationalistische “Flügel” der AfD wird seit diesem Tag vom Verfassungsschutz offiziell als “erwiesen extremistische Bestrebung” eingestuft. Nicht nur Höcke, auch der Brandenburger Landeschef Andreas Kalbitz, der wie Höcke eine der prominenten Figuren des “Flügel” ist, wurden von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang als Rechtsextremisten bezeichnet.
In der Pressemitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz heißt es, der “Flügel” und der Thüringer Landesverband hätten viele personelle Überschneidungen. Traditionell trifft sich der “Flügel” einmal im Jahr am Fuße des Kyffhäuserdenkmals im thüringischen Kyffhäuserkreis. “Auch der wiederholte Austragungsort des Kyffhäusertreffens in Thüringen zeigt, dass der Flügel in der Thüringer AfD stark verwurzelt ist”, heißt es in dem Schreiben.
“Verschärfung, Radikalisierung und Verfestigung seiner rechtsextremistischen Positionen”
Die Aktivitäten des “Flügels” zeichneten sich unverändert durch “rassistische und fremdenfeindliche” Aussagen aus. Der Thüringer Verfassungsschutzchef Kramer sagte: “Das Bild des Flügels zeichnet sich durch eine Verschärfung, Radikalisierung und Verfestigung seiner rechtsextremistischen Positionen und Verbindungen in die rechtsextremistische Szene in den vergangenen Monaten aus.”
Bei der ergebnisoffenen Prüfung seien sowohl belastende wie auch entlastende Faktoren berücksichtigt worden. “Jüngste Distanzierungsversuche von eigenen Aussagen, insbesondere durch maßgebliche Parteifunktionäre, die versucht haben provozierende Aussagen wieder zu relativieren, wurden aufmerksam registriert”, sagte Kramer, “erwiesen sich aber oftmals als wenig überzeugend und angesichts des Prüfverfahrens als eher taktisch motiviert”.
Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies – wenn auch nur sehr eingeschränkt – möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.